Als Kunde gelten für jeden Kauf gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen, wonach das Produkt den zumutbaren Erwartungen hinsichtlich seiner Beschaffenheit und Funktionsweise entsprechen muss. Bei Fitnessgeräten, Mixern und Elektronikartikeln erhalten Sie zusätzlich eine zweijährige Herstellergarantie. Diese Herstellergarantie hebt die zuvor genannte gesetzliche Gewährleistung nicht auf.